Notarinnen, Notare und deren Angestellte sind zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet. Vertrauliches kann daher offen mit ihnen besprochen werden. Damit wird gewährleistet, dass die Notarinnen und Notare die Interessen bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigen können..
Das Gesetz verpflichtet Notarinnen und Notare, sich regelmäßig fortzubilden. So haben sie stets genaue Kenntnis der aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung und können ihre Kundschaft sehr gut beraten.
Notarinnen und Notare unterstehen der Aufsicht der Notarkammer, der Gerichte und des Justizministeriums. Diese Behörden überwachen, dass sie Aufgaben ordnungs- und gesetzmäßig erfüllen.